mit Ines Gnörich-Wittchen
Zertifizierte Yoga Lehrerin: Yin Yoga • Rücken Yoga • Hormon Yoga • Herz Yoga
Yogatrainer-Ausbilderin • Private Trainee • Fayo-Trainerin/Liebscher & Bracht
Ayurvedatherapeut & Vastu • Fastenleiterin & Ernährungsberatung
Fitness Trainer A- und B-Lizenz • Aquafitness-Trainer • Pilates Trainer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung, Anmeldung, Vertragsschluss
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Yoga und Fasten, Inhaberin Ines Gnörich-Wittchen, Iglauer Straße 15, 01279 Dresden (nachfolgend: „Veranstalter“) und den Teilnehmern an Veranstaltungen/Seminaren von Yoga und Fasten (nachfolgend: „Teilnehmer“). Sie finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Anwendung.
Die Anmeldung des Teilnehmers kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung zu einem Bildungsurlaub muss bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars erfolgt sein. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch die Rechnungsstellung durch den Veranstalter zustande. Die Seminargebühr muss innerhalb der in der Rechnung genannten Frist vor Beginn des Seminars auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingegangen sein. Solange die Seminargebühr nicht vollständig gutgeschrieben wurde, ist der Veranstalter berechtigt, die Leistung zu verweigern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
Die Seminarteilnehmerzahl ist aus Qualitätsgründen beschränkt. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangsdatums. Es wird sich das Recht vorbehalten, angekündigte Dozenten durch andere hinreichend qualifizierte Dozenten zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms und des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind.
§ 2 Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Höhe der Seminargebühr ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. Anreise und Abreise sind nicht Bestandteil des Seminars und erfolgen auf eigene Kosten sowie auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Nimmt der Teilnehmer während der Veranstaltung bestimmte Leistungen nicht in Anspruch, so bedingt dies keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Seminarkosten.
§ 3 Präventionskurse nach § 20 SGB V
Präventionskurse sind geschlossene Kurse und haben ein Anfangs- und ein Enddatum. Um eine Bezuschussung/Rückerstattung der Krankenkasse zu erhalten, ist eine Teilnahme an 80% der Kursstunden erforderlich. Im Krankheitsfall ist es (nach Absprache) ggf. möglich, verpasste Einheiten in einem anderen zertifizierten Kurs nachzuholen, der im gleichen Zeitraum stattfindet. Die Teilnahmebescheinigung wird bei Erreichen der 80% Teilnahme nach der letzten Kursstunde ausgestellt und persönlich im Studio übergeben oder per Mail versandt. Es erfolgt kein Versand per Post. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf des Kurszeitraumes. Eine Rückerstattung oder Verlängerung ist nicht möglich.
§ 4 Online Veranstaltungen
Online-Yogastunden werden per Live-Stream via Zoom-Meeting übertragen. Unser Lehrpersonal achtet so gut wie möglich auf die online Teilnehmenden. Für eine gute Sichtbarkeit ist der Teilnehmer selbst verantwortlich (insbesondere Funktionsfähigkeit und Ausrichtung der Kamera).
Die technische Ausstattung und Bedienung erfolgt nach bestem Wissen und fachlicher Beratung. Für technische Störungen bei der Übertragung, die nicht durch unsachgemäße Bedienung des Veranstalters entstanden sind, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
Haftungseinschränkung: Der Veranstalter haftet nicht für Verletzungen des Teilnehmers bei Online-Veranstaltungen, es sei denn, die Verletzung beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für sonstige Schäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer
Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Rücktritt von einem verbindlich gebuchten Seminar muss schriftlich, z.B. per E-Mail, erfolgen. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen besteht an den verschiedenen Veranstaltungsorten bei einem Rücktritt vor Beginn des Bildungsurlaubs folgender Anspruch:
Bei Inlandsveranstaltungen:
Stornierungen bis 6 Monate vor Seminartermin sind kostenlos möglich.
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminarbeginn werden 100% der zu leistenden Zahlung einbehalten.
Bei Auslandsveranstaltungen:
Stornierungen bis 6 Monate vor Seminartermin sind kostenlos möglich.
Bei Rücktritt bis 12 Wochen vor Seminarbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 80,– erhoben. Darüber hinaus geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis 10 Wochen vor Seminarbeginn werden 50% der zu leistenden Zahlung einbehalten. Darüber hinaus geleistete Beträge werden zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Seminarbeginn werden 75% der zu leistenden Zahlung einbehalten. Darüber hinaus geleistete Beträge werden zurückerstattet.
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Seminarbeginn werden 100% der zu leistenden Zahlung einbehalten.
Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der zu leistenden Zahlung fällig.
Dem Teilnehmer wird der Nachweis gestattet, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für Inlands- und Auslandsveranstaltungen gilt:
Bei einem Abbruch der Teilnahme während des Bildungsurlaubs durch den Teilnehmer werden 100% des Seminarpreises fällig.
Es wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen, damit Sie im Falle eines Rücktritts vor Stornokosten geschützt sind. Die Reiserücktrittsversicherung ist nicht im Seminarpreis enthalten.
§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und das Seminar abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, der Dozent ausfällt und kein Ersatz gestellt werden kann oder die Durchführung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar ist. Der Rücktritt muss spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn erklärt werden. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
In diesen Fällen werden bereits gezahlte Seminargebühren vollständig erstattet. Ein Anspruch auf Durchführung des Seminars besteht in diesen Fällen nicht. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Bei vorzeitigem Abbruch eines Seminars, aus welchen Gründen auch immer, werden vorausbezahlte Gebühren anteilig rückerstattet.
Bei unvorhersehbarer eigener Verhinderung ist die Seminarleitung berechtigt, das Seminar durch eine hinreichend qualifizierte Vertretung durchführen zu lassen.
Ein Vertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund ist für den Veranstalter insbesondere gegeben, wenn ein Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, durch Fehlverhalten die Qualität der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt oder sich so verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
Falls der Teilnehmer eine Unterkunft während der Seminarzeit gebucht hat, sind die Rücktrittsbedingungen bzw. Umbuchungsbestimmungen der jeweiligen Unterkunft den jeweiligen Geschäftsbedingungen der gebuchten Unterkunft zu entnehmen. Näheres dazu ist in § 8 dieser AGB geregelt.
§ 7 Gesundheitliche Voraussetzungen für Fastenseminare
Das Fasten für Gesunde dient der Gesundheitsvorsorge und richtet sich ausdrücklich an Teilnehmer, die sich fit und gesund fühlen und eigenverantwortlich an den Fasten/Yogawochen und an den damit verbundenen Aktivitäten teilnehmen möchten. Das Fasten für Gesunde ist demnach kein Heilfasten im klinischen Sinne unter ärztlicher Leitung.
Es sind keine Vorkenntnisse notwendig. Voraussetzung zur Teilnahme an einem Fastenseminar ist die körperliche und gesundheitliche Eignung des Teilnehmers. Diese Eignung wird nicht durch den Veranstalter überprüft. Im Zweifelsfall, insbesondere bei gesundheitlichen Problemen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaft oder bei Medikamenteneinnahme wird eine Abklärung durch den Hausarzt vor Antritt der Fastenwoche empfohlen. Die Seminare ersetzen keine medizinische Beratung und/oder Behandlung sowie keine Psychotherapie.
Wenn ein Teilnehmer die körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen (siehe hierzu Fragebogen zur Teilnahme an einer Fastenwoche für Gesunde) für die Teilnahme an einem Fastenseminar nicht erfüllt und wenn es aufgrund dessen zu Schäden an der Gesundheit des Teilnehmers kommt, haftet der Veranstalter hierfür nur, soweit die Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder sonstige Schäden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Seminarleitung hat das Recht, den Teilnehmer aufgrund seiner Angaben im Gesundheitsfragebogen wegen körperlicher und/oder gesundheitlicher Risiken von der Teilnahme an der Fastenwoche auszuschließen. Eventuell bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
§ 8 Drittanbieter / Hotel- und Seminarhäuser
Der Veranstalter tritt im Rahmen der Seminare bezüglich der Hotel- und Seminarhausunterbringung ausschließlich als Vermittler von Leistungen auf. Im Falle einer Buchung kommen die, die Leistung betreffenden Verträge ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Drittanbieter zustande. Für die ausgewählten Leistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Drittanbieters gelten. Die gesamte Vertragsabwicklung und die Abwicklung evtl. Leistungsstörungen erfolgen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem Drittanbieter. Nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen durch den Unterkunftsanbieter während des Seminars sind mit dem Unterkunftsanbieter zu klären.
Für die Übernachtung und Fastenverpflegung besteht eine vertragliche Beziehung ausschließlich mit dem in der Buchungsbestätigung genannten Hotel. Für die Seminarleistungen gelten die in § 5 genannten Rücktrittsregelungen.
§ 9 Skripte/Unterlagen
Skripte und Unterlagen sind grundsätzlich im Seminarbetrag inkludiert. Die ausgegebenen Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen u. a. nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch die/den Verfasser digital oder auf anderem Wege veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
§ 10 Haftung, Haftungsbeschränkung
Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er gegen Schäden ausreichend privathaftpflichtversichert ist und den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt, soweit sie auf einem Verschulden des Teilnehmers beruhen.
Haftung des Veranstalters:
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit; die Haftung ist in diesem Fall jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Veranstalter bietet Seminare im Bereich Gesundheitsvorsorge und Persönlichkeitsentwicklung an und agiert nicht als Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts. Die eingesetzten Trainer und Dozenten sind hochqualifiziert, und die Übungen sind optimal auf die jeweilige Trainingsform und die Touren abgestimmt. Für mögliche Verletzungen, die im Rahmen des Seminars oder während der Wandertouren auftreten, trägt jeder Teilnehmer selbst die Verantwortung, es sei denn, die Verletzung beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Wir empfehlen dringend, eine eigene Unfall-, Ausland- und Bergekostenversicherung abzuschließen.
Der Veranstalter haftet nicht für persönliche Gegenstände der Teilnehmer, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, oder der Schaden entsteht aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Veranstalter haftet nicht für das persönliche Verhalten oder Fehlverhalten der Teilnehmer untereinander.
Für Verletzungen, die im Zuge der unsachgemäßen Ausführung einer Übungssequenz durch die Teilnehmer geschehen, haftet der Veranstalter nur, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 11 Schlussbestimmungen
Jegliche Korrespondenz, insbesondere Anspruchsanmeldungen, sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
Ines Gnörich-Wittchen Iglauer Straße 15 01279 Dresden
Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, wird Dresden als Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vereinbart. Dies gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Gerichtsstand gilt nicht, sofern der Teilnehmer Verbraucher ist und seinen Wohnsitz beziehungsweise seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat. In diesem Fall ist Klage vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzmitgliedstaates zu erheben.
Ich unterstütze Ines und das Team mit großer Freude und Leidenschaft bei der Organisation, Vorbereitung und Nachbereitung der Bildungsurlaube im Backoffice.
Nach dem Studium der internationenalen BWL arbeitete ich in Spanien und Deutschland, bis ich 2015 mit meinem Mann der wahren Leidenschaft folgte und einen biologischen Market Garden Betrieb bei Heidelberg gründete und lokal für viele Menschen im Ort und der Umgebung alles anbauten, was das Gemüsefeld hergab und direkt frisch vom Feld verkauften.
Mittlerweile haben wir Deutschland den Rücken gekehrt und bauen unser organisches Gemüse in Uruguay an, wo der Sommer im deutschen Winter ist und die Sonne aus dem Norden scheint.
Wer sich für unsere Bildungsurlaube interessiert und uns schreibt, landet meistens zuerst bei mir. Dieser Kontakt mit unseren Kunden ist eine richtig tolle Möglichkeit, mit Deutschland und unserer Kultur in regem Kontakt zu bleiben. So habe ich das Beste aus zwei Welten.
Meine Yogawege führten mich zum
Ergänzend unterrichte ich Pilates, Personaltraining, bilde Yoga Trainer aus und bin mehrere Wochen im Jahr mit Gruppen zum Bildungsurlaub oder Fastenwandern und Yoga unterwegs.
Auch reise ich gern mit meinen Yogis um die Welt und verbringe wunderschöne Tage an vielen Orten dieser Welt.
Danke an alle meine Teilnehmer für Euer Feedback und bleibt weiter Yogis – Euer Körper und Eure Seele danken es Euch.

Kalyani – Ines Gnörich
Marie Schumacher ist ursprünglich Biologin (M.Sc.) Sie hat an einer marinbiologischen Station in Chile gearbeitet, Pflanzen im Bergregenwald von Peru gesammelt und in Nicaragua in der Entwicklungshilfe Mangrovenwälder kartiert.
Danach folgten beruflichen Stationen in den Bereichen Stiftungswesen und Projektentwicklung. Über 6 Jahre war sie als Hobby-Imkerin tätig.
Aufgrund ihrer eigenen Geschichte mit gesundheitlichen Beschwerden befasste sich Marie mit einer Vielzahl an gesundheitsfördernden Methoden. Dabei liegt der Fokus auf einfacher und praktischer Anwendbarkeit.
Marie arbeitet als Detox und Breathwork Coach. Sie führt Teilnehmer durch die natürliche Leber- und Gallenblasenreinigung.
Bianka Machowetz (ärztlich geprüfte Fastenleiterin dfa) hat zunächst den Beruf der Krankenschwester und später OP-Schwester von der „Pike“ auf gelernt. Dabei machte sie immer wieder die Erfahrung, wie nahe Gesundheit und Krankheit beieinander liegen, und fragte sich: Wer bleibt gesund und wer wird krank?
Nach 18 Jahren Berufserfahrung schob sie ein Studium als Medizinpädagogin nach und sorgte dann viele Jahre für die gute Ausbildung der zukünftigen Pflegefachkräfte. Sie liebt es, ihr Wissen zu teilen und Menschen für diesen Beruf zu begeistern.
Um gesund zu bleiben, hat sie für sich selbst das Fasten entdeckt und herausgefunden, dass Fasten nicht nur der Verzicht auf feste Nahrung, sondern viel mehr ist. Diese Erfahrungen und Erkenntnisse möchte sie in ihren Buchinger und Basenfasten Kursen gerne an ihre Fastengäste weitergeben. Ihr Wissensdurst und die Leidenschaft für ganzheitliche Gesundheit haben sie dazu inspiriert, verschiedene Weiterbildungen zu absolvieren.
Manchmal werden Träume Wirklichkeit: Inzwischen arbeitet sie freiberuflich als Fastenleiterin, Yoga- und Qi Gong-Trainerin, Heilkräuterpädagogin und Hobby-Imkerin. Darüber hinaus bietet sie als Mind-Body-Medizin-Therapeutin Präventionskurse nach § 20 SGB V zum Thema „Gesund im Stress“ an.
Aufgewachsen in einem Haus am Waldrand war die Natur schon immer ein besonderer Erlebnisraum für mich, der in meinem späteren Berufsleben als Senior HR Consultant (zu Deutsch: Personalerin ;)) noch wichtiger wurde. Das „Grüne“ bot mir einen Ausgleich zum Büro, dort tankte ich Kraft.
2017 begegnete ich erstmals dem Basenfasten. Dies war der erste Schritt einen grundlegenden Lebenswandel einzuleiten, der durch tägliches Meditieren immer deutlicher wurde und sich mit meiner hauptberuflichen Selbstständigkeit als Yogalehrerin und dem Landleben ab 2019 manifestiert hat.
Nun wird es Zeit, den Zauber des Fastens in Verbindung mit Yoga und Waldbaden weiterzugeben.
Das höchste Gut ist die Harmonie der Seele mit sich selbst.
Seneca
Basenfasten bedeutet für mich…
Sich bewusst mit der eigenen Ernährung, dem eigenen Körper auseinanderzusetzen.
Mich bringt es immer zum Staunen, wie ich mit so viel Leichtigkeit aus wenigen, natürlichen Speisen eine leckere Mahlzeit zaubern kann. Es ist ein wunderbarer Weg auch nach der Fastenwoche gute Gewohnheiten zu etablieren.